Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung
- bei positivem Abschluss der vierten Klasse (8. Schulstufe) eines österreichischen Gymnasiums
- bei positivem Abschluss der vierten Klasse (8. Schulstufe) einer österreichischen Mittelschule mit AHS-Niveau (1. Leistungsgruppe) in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung
- bei positivem Abschluss der vierten Klasse (8. Schulstufe) einer österreichischen Mittelschule mit den Noten „Befriedigend” oder „Genügend” in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch auf Standard-Niveau (2. Leistungsgruppe)
- bei positivem Abschluss einer österreichischen Volksschule mit Oberstufe (8. Schulstufe) in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch
- bei positivem Abschluss einer deutschen Hauptschule (9. Schulstufe) in den Gegenständen Mathematik, Deutsch und Englisch
Aufnahme mit Einstufungsprüfung
- Schüler aus der Schweiz oder aus Deutschland, die eine Sekundar- oder Realschule besucht haben, müssen unter Umständen in einzelnen Fächern eine Einstufungsprüfung machen. Beim Einstieg in die 6. Klasse (10. Schulstufe) des Oberstufenrealgymnasiums sind diese Einstufungsprüfungen zumeist unumgänglich.
Alle ausländischen Schüler steigen vorerst als außerordentliche Schüler mit einer einsemestrigen Probezeit ein.
Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen gegebenenfalls eine Prüfung der Stufe B2 ablegen, um nachzuweisen, dass sie dem Unterricht folgen können.