Abteilung Biblische Sprachen (BS)
Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Studienabschnitt (Hauptstudium = 3. & 4. Studienjahr) ist der erfolgreiche Abschluss von qualifizierenden Sprachkenntnissen in Hebräisch und Griechisch. Diese können während der ersten zwei Studienjahre erworben werden. Parallel zum Unterricht in Hebräisch und Griechisch können Kurse im ersten Studienabschnitt (Grundstudium = 1. & 2. Studienjahr) belegt werden. Es ist möglich am Ende des ersten Studienabschnitts (Grundstudium) eine staatlich anerkannte Prüfung für biblisches Hebräisch (Hebraicum) und biblisches Griechisch (Graecum) in Zusammenarbeit mit der Theologischen Hochschule Friedensau zu absolvieren.