Schulgemeinschaftsausschuss

Der SGA entfaltet seine Tätigkeit, wenn der Schulleiter auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder aus eigenem Ermessen diesen einberuft. Der Schulleiter führt während der jährlichen Sitzungen den Vorsitz. Die Aufgaben des SGA umfassen einen weiten Wirkungskreis des schulischen Geschehens. Neben dem Unterricht stehen auch Erziehungsfragen im Zentrum des Interesses.

Er entscheidet unter anderem über...

  • ... mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sprachreisen, Wandertage und Schulschikurse
  • ... schulautonome Tage
  • ... Termine und Durchführung der Elternsprechtage
  • ... Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen.

Er berät unter anderem über...

  • ... wichtige Fragen des Unterrichtes
  • ... wichtige Fragen der Erziehung
  • ... die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmittel

Es kommt jedem Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Erziehungsberechtigte) eine beschließende, dem Direktor eine beratende Stimme zu. Letzterer kann jedoch gegen einen Beschluss insistieren, wenn er diesen für rechtswidrig hält und die Weisungen der Schulbehörde erster Instanz oder auch des Schulträgers einholen.